IFG (Informationsfreiheitsgesetz)
Deutsches Transparenzgesetz. Behörden müssen Informationen freigeben und personenbezogene Daten schützen.
Deutsches Transparenzgesetz. Behörden müssen Informationen freigeben und personenbezogene Daten schützen.
Unkenntlichmachung von Passagen vor Veröffentlichung.
Entfernen oder Ersetzen personenbezogener Daten zur Nicht-Identifizierbarkeit.
Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen (DSGVO).
Behördliche Entscheidung über Veröffentlichung, Schwärzung oder Versagung.
Protokoll aller Schwärzungsentscheidungen für Nachweis und Aufsicht.
Software schlägt Schwärzungen vor; Menschen entscheiden final.
EU-Datenschutzrecht parallel zur Transparenzgesetzgebung.
Oft synonym. Schwärzung ist der behördliche Begriff; Anonymisierung betont DSGVO-Schutz.
Nein. Jede Passage muss geprüft werden.
Siehe IFG- und KI-Seiten auf der Website.
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