Wissensbasis

IFG-Glossar

Kernbegriffe für IFG-Verfahren und Dokumentenschwärzung.

IFG (Informationsfreiheitsgesetz)

Deutsches Transparenzgesetz. Behörden müssen Informationen freigeben und personenbezogene Daten schützen.

Schwärzung

Unkenntlichmachung von Passagen vor Veröffentlichung.

Anonymisierung

Entfernen oder Ersetzen personenbezogener Daten zur Nicht-Identifizierbarkeit.

Personenbezogene Daten

Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen (DSGVO).

Freigabeentscheidung

Behördliche Entscheidung über Veröffentlichung, Schwärzung oder Versagung.

KI-unterstützte Schwärzung

Software schlägt Schwärzungen vor; Menschen entscheiden final.

DSGVO

EU-Datenschutzrecht parallel zur Transparenzgesetzgebung.

FAQ – IFG-Begriffe

Schwärzung vs Anonymisierung?

Oft synonym. Schwärzung ist der behördliche Begriff; Anonymisierung betont DSGVO-Schutz.

KI-Vorschläge blind akzeptieren?

Nein. Jede Passage muss geprüft werden.

Mehr zum Workflow?

Siehe IFG- und KI-Seiten auf der Website.

Praxiswissen zur Informationsfreiheit per E-Mail

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